Mittwoch, 12. Februar 2014

Kinderbuch-Autoren / Die bösen Werkzeuge der NWO Teil 3 / SEX IM KINDERGARTEN - ICH MACH DEIN KIND KAPUTT!



SEX IM KINDERGARTEN - ICH MACH DEIN KIND KAPUTT!


Bildquelle Facebook: https://www.facebook.com/Afrikabrunnen
"Gestern lese ich das ein neues Gesetz raus gekommen ist, das besagt das die Eltern kein Recht haben auf die schulische Erziehung der Kinder. Das bedeutet im Klartext das dein Kind dir weg genommen werden kann wenn dein Weltbild nicht mit dem des Staates kompatibel ist. Scheint allen egal zu sein, denn Widerstand gibt es keinen.
Heute lese ich dieses interessante Buch, mit dem Kinder in Kindergarten und der Grundschule Sexuell erzogen werden sollen. Systematisch wird versucht dein Kind zu zerstören. 
Es gibt einen Hadith zu Zeichen des jüngsten Tages der sinngemäß besagt das ein Junge nach Hause kommt ich glaube er war 10 Jahre alt und seine 5 jährige Schwester vergewaltigt, als man ihn fragt warum sagt er: "Ich habe das in der Schule gelernt!"
Ich denke wir sind so weit... 
Bin ich der einzige der das krank findet?"
Quelle Facebook: https://www.facebook.com/Afrikabrunnen

Auflösung der Elternrechte durch den Staat | 03. Februar 2014 | klagemauer.tv
Quelle: klagemauerTV


Offiziell:

In Deutschland ist es nun gesetzlich nicht mehr erwünscht, dass Eltern ihren Kindern ihre Weltanschauung oder ihren Glauben zu vermitteln, wenn diese von dem des Staates abweicht.

“Eltern in Deutschland haben von nun an, GESETZLICH, KEINE Rechte mehr an ihren Kindern”
Deutschland (das Bundesverwaltungsgericht) legt gesetzlich fest, dass Eltern keine Rechte mehr an ihren Kindern haben, sondern der Staat behält sich nun alleinig das Recht vor, die Kinder zu erziehen und zu bilden, und Eltern haben keine Wahl mehr zu entscheiden. Damit verstößt Deutschland wieder einmal mehr gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11. September 2013: „Mit ihr
(der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihr Kind einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.” Mit diesem Entscheid wird auch das Grundrecht in Art. 6 Abs. 2 beschränkt, welches besagt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder natürliches Recht der Eltern ist. Doch rundum greift das BVerwG in das elterliche Erziehungsrecht ein, das da lautet: „[...] es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenige Überzeugung in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern als falsch und schädlich erscheinen.” In einer Zeit der immer früheren Einschulungen (in Berlin besteht z.B. die Schulpflicht ab fünf Jahren) und der steigenden Tendenz zu Ganztagsschulen stellt sich die dringende Frage: Wann bleibt den Eltern dann noch Zeit, ihren Kindern die
eigenen Werte weiterzugeben?

„Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Form des Rechts begeht.”
Platon


Quelle: http://revealthetruth.net/2014/02/11/auflosung-der-elternrechte-durch-den-staat/




GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.